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kurt f. domnik/ pixelio.de

„Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen einschränken“ – Schwarz-Gelb bläst zum Angriff auf die Prozesskostenbeihilfe

Statt die Hartz-Gesetzgebung zu überdenken, will die Bundesregierung die Möglichkeiten dagegen zu klagen, einschränken

Seit vor zehn Jahren die Hartz-Gesetze in Kraft traten, müssen mit den Folgen speziell des 2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Gesetzes heute hunderttausende Erwerbslose leben. Da die Hartz-Gesetze nicht nur eine soziale, sondern auch eine handwerkliche Katastrophe darstellen, sitzen die Sozialgerichte seitdem auf meterhohen Aktenbergen. Allein 2011 gingen laut Bundessozialgericht 170 488 Klagen ein - fast 60 Prozent der Kläger bekamen ganz oder teilweise Recht.

Viele von ihnen sind auf Prozesskostenhilfe (PKH) angewiesen. Sie steht Personen mit geringem Einkommen zu, damit sie sich eine Rechtsvertretung leisten können. Schwarz-Gelb will das Prozesskostenhilfe- und Beratungsrecht nun ändern. Das diese Änderung auf den Schultern der Schwächsten abgeladen werden soll, überrascht wohl niemanden. Am Mittwoch passierte der Entwurf das Bundeskabinett. Die offizielle Erklärung des Kabinetts Merkel lautet: „Die Änderungen sollen dazu beitragen, den Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen einzuschränken“ So sollen laut Entwurf die Freibeträge für Geringverdiener gesenkt und Ratenzahlungszeiträume verlängert werden.

Diffus wird es  bei dem Teil des Entwurfs, der „kleinen Streitwerten“ künftig keine PKH mehr einräumt. Was „kleine Streitwerte“ konkret sind, war nicht in Erfahrung zu bringen. Hintergrund der Novelle sind steigende Ausgaben für PKH und Beratungshilfe - die Länder zahlen dafür etwa 500 Millionen Euro.

Ingrid Hönlinger, Grünen-Abgeordnete im Bundestag, erklärte am Mittwoch, die angestrebten Einsparungen von rund 70 Millionen Euro seien es nicht wert, den Rechtszugang für Bedürftige einzuschränken.

Für DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern entblößt das ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Ist der Zugang zum Recht von ökonomischen Erwägungen abhängig? Hätten 700 Millionen Euro Einsparungen einen verminderten Zugang zum Recht für die Ärmsten legitimiert?

Die PKH ist zum unliebsamen Mittel geworden, weil sie den Benachteiligten unserer Gesellschaft hilft, die Ungerechtigkeiten und Widersprüche eines handwerklich schlechten und asozialen Gesetzes anzuprangern, das nicht zu reformieren ist.

Es bleibt dabei – Hartz IV muss weg!

Die Änderungen zur PKH stellen daher - bei Lichte besehen – nichts anderes als einen Maulkorb für die Ärmsten dar. Dagegen wird sich DIE LINKE. entschieden zur Wehr setzen.

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